Die Schwellenkorporation Bödeli Süd (SKBS) nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch die Gemeinden Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Matten, Interlaken und Bönigen übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.
Die SKBS ist verantwortlich für den Gewässerunterhalt und für wasserbauliche Schutzmassnahmen. Die wichtigsten Gewässer im Perimeter der SKBS sind die Aare zwischen Brienzer- und Thunersee (Gemeindegebiet Interlaken), die Weisse Lütschine in Wilderswil und die Lütschine von Wilderswil bis zum Brienzersee. Daneben gilt es, die Wasserbaupflicht auch bei zahlreichen weiteren kleineren Seitenbächen wahrzunehmen.
Mit der Abordnung von 2 Vertretern aus jeder Gemeinde, setzte sich die erste Schwellenkommission aus gesamthaft 8 Mitgliedern zusammen.
Als erster Präsident wurde der Mattener Conrad Ritschard gewählt, der dieses Amt bis Ende 1882 ausübte. Nach der Aufnahme von Aarmühle (heute Interlaken), erweiterte sich die Schwellenkommission auf 10 Mitglieder. Dieser Bestand blieb über 100 Jahre unverändert.
Im Rahmen der Erweiterung des Katasters und der Neufassung des Schwellenreglementes, wurden ab 1984 unter anderem auch alle Bahnanlagen von BLS, BOB und SPB miteinbezogen. Gleichzeitig wurde den Bahnen eine Vertretung in der Schwellenkommission zugestanden, damit sie dort ihre
Anliegen einbringen konnten. Das Mandat wurde durch die am stärksten betroffene BOB ausgeübt und die Anzahl Kommissionsmitglieder erhöhte sich damit auf 11.
Auf den 1. Januar 1990 setzte der Kanton Bern sein neues „Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau“, vom 14. Februar 1989 in Kraft, welchem unter anderem alle Fliessgewässer unterstellt wurden und welches den Schwellenkorporationen eine grössere Eigenständigkeit sicherte. Dadurch wurde auch die Schwellenkorporation der Vereinigten Lütschinen gezwungen, ihren Kataster in aufwendiger Arbeit den geänderten gesetzlichen Grundlagen anzupassen, wobei man zweckmässigerweise die Gemeinde Saxeten als sechstes und neues Mitglied in die Korporation aufnahm.
Dies wiederum bedingte eine Umbenennung der Korporation in neu Schwellenkorporation Bödeli Süd, deren Katasterunterlagen am 20. September 1996 von der Baudirektion des Kantons Bern genehmigt wurden.
Mit dem Miteinbezug von Saxeten setzt sich die Schwellenkommission seither aus 13 Mitgliedern zusammen.
Einer alten Zusammenstellung der Unwetterereignisse kann entnommen werden, dass die Lütschinen und ihre Zuflüsse infolge Ausbrüchen mit Überschwemmungen und Übersarungen schon seit Jahrhunderten mehrmals schwere Schäden verursachten.
Das „Gesetz über den Unterhalt und die Korrektion der Gewässer“ des Kantons Bern, vom 3. April 1857 hielt in seinen Paragraphen unter anderem fest:
§ 12:
Die Pflicht zur Ufersicherung und zum Schutz gegen Überschwemmung (Schwellen- und Damm-Pflicht) lastet auf dem beteiligten Eigentum.
§ 24:
Dem Staate gegenüber haftet die Gemeinde für die Erfüllung der Schwellen- und Dammpflicht in ihrem Bezirk, unter Vorbehalt ihres Rückgriffs gegen die Schwellenbezirke und die wirklich Pflichtigen.
Vor allem in Matten und Wilderswil war man interessiert, den drohenden Gefahren Einhalt zu gebieten, und so wurde - sieben Jahre nach Inkrafttreten des obenerwähnten Gesetzes - am 19. Juni 1864 die Schwellenkorporation der Vereinigten Lütschinen gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden Bönigen und Gsteigwiler aus der Taufe gehoben. Jede Gemeinde ordnete 2 Mitglieder in die Schwellenkommission ab.
Am 8. Februar 1866 wurde die Gemeinde Aarmühle (heute Interlaken) in die Korporation aufgenommen, ihr wurde vorerst ein Sitz eingeräumt.
Dem Nachtrag zum Schwellenreglement vom 17. Juli 1871 kann entnommen werden, dass die Gemeinde Aarmühle mit gleichen Rechten und Pflichten zum Schwellenbezirk der Vereinigten Lütschinen gehört und ab diesem Datum ebenfalls mit 2 Mitgliedern in der Schwellenkommission vertreten war