Aufgabe der Schwellenkorporation Bödeli Süd

Öffentlich-rechtliche-Körperschaft

Die Schwellenkorporation Bödeli Süd (SKBS) nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch  die Gemeinden Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Matten, Interlaken und Bönigen übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.

 

Die SKBS ist verantwortlich für den Gewässerunterhalt und für wasserbauliche Schutzmassnahmen. Die wichtigsten Gewässer im Perimeter der SKBS sind die Aare zwischen Brienzer- und Thunersee (Gemeindegebiet Interlaken), die Weisse Lütschine in Wilderswil und die Lütschine von Wilderswil bis zum Brienzersee. Daneben gilt es, die Wasserbaupflicht auch bei zahlreichen weiteren kleineren Seitenbächen wahrzunehmen.


Organisation der SKBS

Organisation mit 13 Mitgliedern

Mit der Abordnung von 2 Vertretern aus jeder Gemeinde, setzte sich die erste Schwellenkommission aus gesamthaft 8 Mitgliedern zusammen.

 Als erster Präsident wurde der Mattener Conrad Ritschard gewählt, der dieses Amt bis Ende 1882 ausübte. Nach der Aufnahme von Aarmühle (heute Interlaken), erweiterte sich die Schwellenkommission auf 10 Mitglieder. Dieser Bestand blieb über 100 Jahre unverändert.

Im Rahmen der Erweiterung des Katasters und der Neufassung des Schwellenreglementes, wurden ab 1984 unter anderem auch alle Bahnanlagen von BLS, BOB und SPB miteinbezogen. Gleichzeitig wurde den Bahnen eine Vertretung in der Schwellenkommission zugestanden, damit sie dort ihre

Anliegen einbringen konnten. Das Mandat wurde durch die am stärksten betroffene BOB ausgeübt und die Anzahl Kommissionsmitglieder erhöhte sich damit auf 11.

Auf den 1. Januar 1990 setzte der Kanton Bern sein neues „Gesetz über Gewässerunterhalt  und Wasserbau“, vom 14. Februar 1989 in Kraft, welchem unter anderem alle Fliessgewässer unterstellt wurden und welches den Schwellenkorporationen eine grössere Eigenständigkeit sicherte. Dadurch wurde auch die Schwellenkorporation der Vereinigten Lütschinen gezwungen, ihren Kataster in aufwendiger Arbeit den geänderten gesetzlichen Grundlagen anzupassen, wobei man zweckmässigerweise die Gemeinde Saxeten als sechstes und neues Mitglied in die Korporation aufnahm.

Dies wiederum bedingte eine Umbenennung der Korporation in neu Schwellenkorporation Bödeli Süd, deren Katasterunterlagen am 20. September 1996 von der Baudirektion des Kantons Bern genehmigt wurden.

Mit dem Miteinbezug von Saxeten setzt sich die Schwellenkommission seither aus 13 Mitgliedern zusammen.


Gründung

Gründung dank weitsichtigen Pionieren

Einer alten Zusammenstellung der Unwetterereignisse kann entnommen werden, dass die Lütschinen und ihre Zuflüsse infolge Ausbrüchen mit Überschwemmungen und Übersarungen schon seit Jahrhunderten mehrmals schwere Schäden verursachten.

 

Das „Gesetz über den Unterhalt und die Korrektion der Gewässer“ des Kantons Bern, vom 3. April 1857 hielt in seinen Paragraphen unter anderem fest: 

§ 12:

Die Pflicht zur Ufersicherung und zum Schutz gegen Überschwemmung (Schwellen- und Damm-Pflicht) lastet auf dem beteiligten Eigentum.

§ 24:

Dem Staate gegenüber haftet die Gemeinde für die Erfüllung der Schwellen- und Dammpflicht in ihrem Bezirk, unter Vorbehalt ihres Rückgriffs gegen die Schwellenbezirke und die wirklich Pflichtigen.

 

Vor allem in Matten und Wilderswil war man interessiert, den drohenden Gefahren Einhalt zu gebieten, und so wurde - sieben Jahre nach Inkrafttreten des obenerwähnten Gesetzes - am 19. Juni 1864 die Schwellenkorporation der Vereinigten Lütschinen gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden Bönigen und Gsteigwiler aus der Taufe gehoben. Jede Gemeinde ordnete 2 Mitglieder in die Schwellenkommission ab.

Am 8. Februar 1866 wurde die Gemeinde Aarmühle (heute Interlaken) in die Korporation aufgenommen, ihr wurde vorerst ein Sitz eingeräumt.

 

Dem Nachtrag zum Schwellenreglement vom 17. Juli 1871 kann entnommen werden, dass die Gemeinde Aarmühle mit gleichen Rechten und Pflichten zum Schwellenbezirk der Vereinigten Lütschinen gehört und ab diesem Datum ebenfalls mit 2 Mitgliedern in der Schwellenkommission vertreten war


Aktuelles


 

 

Hier finden Sie Aktuelles und Sehenswertes aus diversen Medienquellen über unsere Schwellenkorporation Bödeli Süd.

 

Neuste Ausgabe Lütschine Info

Download
Ausgabe Oktober 2024 Nr. 4
Luetschine-Info_Nr_4_Web.pdf
Adobe Acrobat Dokument 462.9 KB

Lütschine25

 

22. – 24. August 2025

Einweihung Hochwasserschutz Bödeli
Eröffnungsfest
Grosseinsatzübung Einsatzkräfte
20 Jahre Hochwasser 2005
Gedenken

 

 

Historische Forschung

 

 

Die Umleitung der Lütschine in den Brienzersee

Legende oder Wirklichkeit?

 

Wollen Sie wissen, wo historisch gesehen, das Wasser zu Zeiten des Mittelalters, des Klosters Interlaken auf dem Bödeli kanalisiert und umgeleitet wurde? Dokument sehr lesenswert und amüsant!

 

Text Quelle: ETHZ / Online Research Collection 

 

Download
Legende oder Wirklichkeit?
Die Umleitung der Lütschine, JB UTB 1989
Adobe Acrobat Dokument 8.3 MB

Termine 2025 Versammlungen

Download
Wir laden jährlich zu einer Sommer- und einer Wintermitgliederversammlung unserer Korporation ein.
Sommer Mitgliederversammlungen 2025 finden im Sitzungssaal Bönigen im neuen Schulhaus statt.
Protokoll MGV 26 11 2024_ungenehmigt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 150.6 KB
Download
Terminplan Sitzungen SKBS 2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 42.3 KB

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitgliederportal



Kontakt

Postadresse:
Schwellenkoperation Bödeli Süd

Hauptstrasse 30
3800 Matten b. Interlaken

 

Sekretariat / Mailkontakt: 

Simone Ingold-Engel, Engel Ingold AG
info@boedeli-sued.ch

 

Telefonkontakte: 

Präsident - Matthias Ritschard - 079 422 64 79

Sekretariat - 079 598 63 77